Wer Datenverarbeitung betreibt, muss diese so absichern, dass Unbefugte von den dabei ablaufenden Vorgängen keine Kenntnis nehmen können. Der Betreiber der Anlage haftet persönlich für die Sicherheit der Daten.
Besonders riskant sind Prozesse, die sich der automatischen Datenverarbeitung bedienen, weil die hierbei ablaufenden Vorgänge sich schnell und leicht miteinander verknüpfen lassen, ohne dass räumliche Entfernungen oder die Zeit ein wesentliches Hindernis darstellen.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Datenschutz und stehen Ihnen auf Wunsch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.